Menschenrechte / Menschenwürde
Menschenrechte sind universell und unteilbar. Und dennoch erleben wir weltweit, dass die praktischen Erfahrungen andere sind.
Menschenrechtsorganisationen prangern deren Verletzung an. Regierungen fordern auf diplomatischen Wege die Einhaltung der Menschenrechte ein und sind froh darüber, dass sie nicht selbst im Fokus der Menschenrechtler stehen. Denn wer weiß schon, dass der Schutz vor Arbeitslosigkeit und das Recht auf Arbeit verbriefte Menschenrechte sind.
Woher kommen die Menschenrechte? Auf was bauen sie auf? Welche Bedeutung haben sie für unsere heutige Gesellschaft? Welche Menschenrechte gibt es überhaupt und wo haben sie ihre Grenzen? Und was meint eigentlich die Menschenwürde?
Parlamentarisches System
Die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung sind die wichtigsten Aufgaben eines Parlamentes in der repräsentativen Demokratie. Aber die Parlamentarier haben noch einige andere Aufgaben während ihrer Amtszeit zu bewältigen. Nicht immer erscheint es dem Wähler transparent, nach welchen Kriterien die Abgeordneten entscheiden. Meist scheint es eher die Parteidisziplin zu sein als die verfassungsmäßig garantierte Freiheit des Gewissens.
Ob Geschichte des Parlamentarismus, verschiedenste Arten der Parlamente, Wahlsystem und Zusammensetzung der Parlamente, Verfahren zur Gesetzgebung oder die Arbeitsweise von Fraktionen, Ausschüssen und anderen Gremien – Wissen um die politischen Entscheidungsstrukturen ist letztlich Grundlage für demokratische Mitbestimmung. Auch dann, wenn sich Einwohner per Einwohnerentscheid ihre Rechte vom Parlament zurückholen.
Staatsaufbau / Staatsorganisation
Was macht ein Staat eigentlich erst zum Staat? Welche Funktionen hat er? Und was ist ein föderales System, so wie es die Bundesrepublik darstellt? Welche Rolle spielt dabei die Europäische Gemeinschaft?
Grundlage des Staates BRD ist das Grundgesetz, das die wichtigsten Grundsätze unseres Staatsaufbaus festlegt. Am Anfang stehen die Grundrechte, die den Menschen vor dem Eingriff des Staates schützen sollen, dann der Aufbau der Bundesrepublik in sich selbst verwaltende Kommunen, die Bundesländer mit einer eigenen Gesetzgebungskompetenz, den Bund mit Regierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident sowie den Gerichten. Alles klassisch nach den drei Gewalten geteilt und dazwischen die politischen Parteien mit ihrem Auftrag zur Meinungsbildung.
Ein schier unendliches Feld, vorallem dann, wenn Theorie des Staats- und Verfassungsrechtes und konkrete Erfahrungen der Menschen aufeinander treffen.
Direkte Demokratie
Einwohnerfragestunde, Einwohnerversammlung, Bürgerantrag, Bürgerbegehren bis hin zum Bürgerentscheid. Rechte, die EinwohnerInnen in einer Kommune haben, um an Entscheidungen mittelbar und unmittelbar beteiligt zu sein.
Doch nicht alle Themen können Gegenstand direkter Demokratie werden, bei anderen muss der Bürger einen Finanzierungsvorschlag unterbreiten. Einzuhalten sind noch eine Menge anderer formeller Vorschriften.
Direkte Demokratie ist aber mehr. Sie verwirklicht die Partizipation an der Verwaltung der Strukturen, die in erster Linie für die Menschen da sind. Demokratie beginnt, wenn sich Menschen zusammentun und ein Thema beraten. Und sie ist dann verwirklicht, wenn Menschen tatsächlich entscheiden – miteinander.