Migrationsbewegung und -ursachen
Warum flüchten Menschen? Wohin fliehen Menschen? Und wer ist für die Gründe der 20 Millionen flüchtenden Menschen verantwortlich?
Überall hört mensch von zurückgehenden Zahlen von AsylbewerberInnen. Weltweit sieht es ganz anders aus. Laut dem UNHCR gelten pro Jahr eben jene 20 Millionen Menschen als Flüchtlinge. Aber nur etwa 370.000 Menschen kommen überhaupt nach Europa. Und in der Bundesrepublik stellen nur noch 0,2 % der weltweiten Flüchtlinge einen Asylantrag.
Die Gründe für Flucht sind sehr unterschiedlich. Politische Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Organisation oder Kriege sind die allgemein am meisten akzeptierten Fluchtursachen. Aber hinter den oftmals denunziatorisch gebrauchten Begriffs der „wirtschaftlichen Gründe“ verbirgt sich meist die Angst ums Überleben: Naturkatastrophen, Mangel an Lebensmitteln und Wasser oder Fehlen medizinischer Grundversorgung zwingt viele Menschen ihren Herkunftsort für immer zu verlassen.
Situation von Geflüchtete
Die Meinungen über die Lebenssituation von hier lebenden Flüchtlinge sind oftmals von Vorurteilen geprägt. Insbesondere ist nur selten bekannt, dass Flüchtlinge per Gesetz zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden. Leistungen unterhalb des Existensminmums, Leben in abgeschiedenen und baulich ruinösen Gemeinschaftsunterkünften, Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die sogenannte Residenzpflicht. Hinzukommt eine schier unübersichtliche Regelung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften.
Es soll ein Überblick über das Leben von Flüchtlingen gegeben werden, über die Möglichkeiten und die Einschränkungen, mit denen sie konfrontiert sind. Und es werden Wege aufgezeigt, wie die Lebenssituation verbessert werden kann. Denn Flüchtlinge haben Rechte.
Recht für Geflüchtete
Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz und eine Vielzahl von Verordnungen regeln die Lebensbedingungen von Flüchtlingen abweichend von dem, was für BürgerInnen in diesem Land gilt. Und sogar diese meist schlechteren Standards werden im Verwaltungshandeln oftmals noch unterlaufen.
Flüchtlinge können nur in wenigen Fällen ihre Rechte selbst vertreten, zumal für Fragen der Unterbringung oder für Verfahren zum Verlassen des zugewiesenen Landkreisen ein Widerspruch nicht zulässig ist.
Das Thema wird so aufgearbeitet, dass auch rechtlich nicht vorgebildete Menschen künftig Flüchtlinge begleiten und beraten können.