Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht allgemein

Das öffentliche Recht begegnet uns im alltäglichen Leben: Abgaben- oder Bußgeldbescheide, Ablehnung eines Antrages auf Leistungen. Welche Rechte Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung haben, über welche Rechtsmöglichkeiten sie verfügen und was zu beachten ist, ist den meisten jedoch nicht bekannt.

In der Veranstaltung wird ein Überblick über Verwaltungsstrukturen und deren Zuständigkeit und Befugnisse gegeben. Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechtes werden vermittelt und dabei die wichtigsten Verfahrensregeln vorgestellt. Dabei wird insbesondere auf die Möglichkeiten eines Rechtsschutzverfahrens, die Einlegung eines Widerspruches sowie die unterschiedlichen Klagemöglichkeiten, ein Schwerpunkt gelegt.

Ziel ist es, Verwaltungsverfahren nachvollziehbar zu erklären, um öffentliche Bescheide verstehen und bewerten zu können sowie künftig selbständig Verfahren im alltäglichen Rechtsfragen auch bearbeiten zu können.

Versammlungsrecht

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt nicht nur das Durchführen von Versammlungen in geschlossenen Räumen oder unter freien Himmel, sondern auch die Teilnahme an Versammlungen Anderer. Als Ausdruck des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung gehört es zu einen der wichtigsten Grundrechte überhaupt. Auch in der politischen Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus spielt das Versammlungsrecht eine nicht unwichtige Rolle. Sollen Landkreise bzw. kreisfreie Städte Versammlungen verbieten? Wie ist das überhaupt möglich? Welchen Raum müssen Gegenversammlungen erhalten? Darf man sich ablehnend gegen über einer Versammlung, zum Beispiel durch Transparente und Zwischenrufe, äußern? Was macht man mit „unerwünschten Gästen“ auf der eigenen Versammlung? Welche Rechte haben Polizeibeamte auf einer Versammlung?

Polizeirecht

Das allgemeine Polizeirecht gibt der Polizei ihre Befugnisse, es setzt ihr aber auch gleichzeitig Grenzen. Denn zunächst sind die Menschen durch die Grundrechte vor einem staatlichen Eingriff in ihre private Lebensgestaltung geschützt. Dazu gehört auch, nicht grundlos einer Identitätsfeststellung unterzogen werden zu können. Eine rechtliche Grundlage muss vorliegen, die Bedingungen für den Eingriff müssen erfüllt sein und unverhältnismäßig darf das Handeln der Polizei auch nicht sein.

Natürlich kann man als Betroffener polizeiliches Handeln nachträglich durch Gerichte untersuchen lassen. Nur das dauert Zeit und kostet meistens Geld und macht den Rechtseingriff nicht ungeschehen. Besser ist es, mensch kennt seine Rechte bereits, wenn sie oder er der Polizei gegenübersteht. Sicheres Auftreten und Hinterfragen hat schon manche polizeiliche Maßnahme anders verlaufen lassen als ursprünglich befürchtet.

Recht für Geflüchtete

Asylverfahrensgesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz und eine Vielzahl von Verordnungen regeln die Lebensbedingungen von Flüchtlingen abweichend von dem, was für BürgerInnen in diesem Land gilt. Und sogar diese meiste schlechteren Standards werden im Verwaltungshandeln oftmals noch unterlaufen.

Flüchtlinge können nur in wenigen Fällen ihre Rechte selbst vertreten, zumal für Fragen der Unterbringung oder für Verfahren zum Verlassen des zugewiesenen Landkreisen ein Widerspruch nicht zulässig ist.

Das Thema wird so aufgearbeitet, dass auch rechtlich nicht vorgebildete Menschen künftig Flüchtlinge begleiten und beraten können.

Recht gegen Rechts

Es wird dargestellt, welche juristischen Möglichkeiten bei der Auseinandersetzung mit dem organisierten Rechtsextremismus auf kommunaler Ebene bestehen. Insbesondere wird eingegangen auf versammlungsrechtliche Fragen (Verbote, Auflagen, Ausschluss von Rechtsextremen bei eigenen Versammlungen), auf die Problematik der Anmietung kommunaler Räume durch rechtsextreme Parteien unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes, ordnungsrechtliche Bewertung von nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Konzerten, Umgang mit rechten Devotionalien auf Wochenmärkten, Immobilienankäufe durch Rechtextreme und allgemeine Fragen des Strafverfahrens zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.